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Dipl. Ing. G. Krüßmann

Ingenieurbüro für Umwelt- ,  Solar-  und Energietechnik

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Energieaudit

Wir bieten vom bafa* bis zu 80 % geförderte Energieberatungen (audits)  für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im Förderprogramm “Energieberatung im  Mittestand”. Es werden Energieaudits ohne teure Zertifizierung durchgeführt. Neben der Auswertung der Wärme-und Stromverbräuche wird ein Vor-Ort-Besuch durchgeführt und es werden konkrete Maßnahmen zur Einsparung unter Nutzung relevanter Förderprogramme vorgeschlagen. Wir helfen auch bei der Antragstellung. (vorläufig befristet bis 31.12.2015)


Informationen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer:

030 - 375 95 495

Die genauen Kosten richten nach den Gegebenheiten vor Ort, wie z.B. Lage, Art, Ausstattung und Anzahl der Gebäude. Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wir erstellen Ihnen schnell und zügig  ein  Angebot. Nach Beauftragung können die Arbeiten kurzfristig und sorgfältig ausgeführt werden. Die Beratung und der Bericht entsprechen den bafa-Richtlinien.
*bafa = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 Obstallee 22E,                     13585 Berlin                    use@use-solar.de

 

 Folgende Gebäude können gefördert werden:
   - Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Richtlinie
   - Unternehmen der Wohnungswirtschaft werden  nicht gefördert
   - Nichtwohngebäude, Nichtwohnnutzung > 50 %
   - nur externe Beratungen werden gefördert
   - keine weitere öffentliche Förderung, Kumulierungsverbot
   - keine Energiesteuer- oder andere Entlastungen beantragt
      ( EEG-Spitzenausgleich, Stromsteuer, Energiesteuer...)
 

Gefördert wird auch eine Umsetzungsbegleitung, wenn sie im Zusammenhang mit einer Energieberatung steht. Dabei muss mindestens eine Maßnahme aus der Energieberatung durchgeführt werden. Innerhalb von 24 Monaten kann nur einmal eine Energie-
beratung mit oder ohne Umsetzungsberatung bezuschusst werden.

Goldschmiede Korn1

Energieberatung 2008 für die Goldschmiede Korn in Berlin

Anforderungen an die Energieberatung:
Die Energieberatung muss den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von Artikel 2 Nummer 25, Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz entsprechen. Eine Energieberatung ist förderfähig, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

a) Sie basiert auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und den Lastprofilen (für Strom). Die
    genutzten Energieverbrauchsdaten können durch ein anerkanntes Schätzverfahren ermittelt werden.
b) Sie schließt eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen
    oder Anlagen ein, einschließlich der Beförderung.
c) Sie basiert nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige
    Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen.
d) Die Beratung ist verhältnismäßig und die Ergebnisse sind so repräsentativ, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamt-
    energieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen

Die Beratung muss detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so
klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern. Die für die Beratung herangezogenen Daten müssen für
historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung aufbewahrt werden können.
Die Umsetzungsbegleitung umfasst Hilfestellungen, die von der Ausschreibung bis zur Abnahme der durchgeführten
Effizienzmaßnahme reichen können.

Schriftlicher Abschlussbericht:
Für die Energieberatung ist ein schriftlicher Abschlussbericht zu erstellen. Zu Beginn des Berichts sind die vorgeschlagenen
Energieeinsparmaßnahmen und Kosten sowie die zu erwartende Energieeinsparung zusammengefasst auf einer
Seite darzustellen. Bei einer Umsetzungsbegleitung sind Leistungen wie Ausschreibungen, Aufsicht der Durchführung
und Abnahme von Bau- und Installationsmaßnahmen separat zu dokumentieren.
Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Abwärme technisch und wirtschaftlich als sinnvoll erachtet wird, soll im Rahmen
des Förderhöchstbetrags ein Konzept zur Abwärmenutzung erarbeitet werden.
Die Unternehmen sollen im Zusammenhang mit den Maßnahmenvorschlägen auf Contracting und die diesbezüglichen
Fördermaßnahmen hingewiesen werden.
Weitere Anforderungen an die Inhalte der Beratungsberichte regelt ein Merkblatt

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Vom 28. Oktober 2014)
 

Antragstellung :
Die Anträge sind elektronisch vor Beauftragung eines Energieberaters beim bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu stellen. dabei werden folgende Unterlagen eingereicht:
a) vollständig ausgefülltes Antragsformular
b) Angebot bzw. Kostenvoranschlag des Beraters, der Beraterin

Nach erfolgten Zuwendungsbescheid kann der Vertrag mit dem Berater abgeschlossen werden und die Energieberatung durchgeführt werden. Innerhalb von 12 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid muss der Verwendungsnachweis nach Vorlage des Beratungsberichtes eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis umfasst mindestens folgende Unterlagen:
 - Verwendungsnachweiserklärung
 - Beraterrechnung und Nachweis der Zahlung (Bankauszug...)
 - Beratungsbericht gemäß der Richtlinie
 - Bei Umsetzungsbegleitung eine Aufstellung der umgesetzten Maßnahmen
  - Di Minis Erklärung und ggf. Nachweis über  in den letzten zwei Jahren erfolgte
     staatliche Beihilfen

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises dutch das bafa
 


  Für  Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es folgende Möglichkeiten für ein Auditing:

  a) zertifiziertes Umweltschutzmanagementsystem nach EMAS
  b) zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001


  Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es alternative Audits mit geringeren Anforderungen:
  (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio € Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme max. 43 Mio €)

  c) zertifiziertes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  d) zertifiziertes Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz für KMU
    nach Anlage 2 Spitzenausgleich-Energieeffizienzsystemverordnung (SpaEfV)


  Sollte eine Teilnahme am Spitzenausgleich und den weiteren stattlichen  Abgabenerleichterungenmöglich sein und  gewünscht
  werden, so müsste  nach dem erfolgten Auditing eine externe Zertifizierung von einem/einer akkreditierten  Zertifizierer/Zertifiziererin
  oder Zertifizierungsinstitut (z.B. nach ISO 5001) erfolgen.
  Während a) und b) einen erheblichen Bearbeitungs- und Kostenaufwand erfordern, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  Auditsysteme nach c) und d) mit verminderten Aufwand und Kosten nutzen. Wir können Ihnen beratend beim Auditing helfen,
  die Zertifizierung muss dann jeweils extern erfolgen.
 

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