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Dipl. Ing. G. Krüßmann

Ingenieurbüro für Umwelt- ,  Solar-  und Energietechnik

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Klimaschutz

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gibt es verschiedene Förderprogramme für Kommunen, Kirchen und öffentliche Einrichtungen. Diese sind in der “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten  in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen” zusammengefasst. Hr. Krüßmann ist für die Durchführung dieser Projekte eingetragen und hatte 2018 und 2012  bereits Klimaschutzteilkonzepte für eine Pools von 75-88 kirchlichen Liegenschaften erstellt.

 Mögliche Förderungen im Rahmen der Kommunalrichtlinie:

 50 % Förderung für:
       - die Einstiegsberatung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klima-
           schutzaktivitäten stehen
        - die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager-
           innen und Klimaschutzmanager
        - die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen in
          Schulen & Kitas durch Klimaschutzmanagerinnen & Klimaschutzmanager
 
 
50 % Förderung für:
      - die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten

 
25 - 30 % Förderung für:
     - investive Klimaschutzmaßnahmen, z.B. Beleuchtung LED und
        Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

 

Antragstellung für 2015 / 2016:

Die Antragstellung  ist jeweils nur vom 1.1 bis zum 31.3. möglich:

Ausnahme:
Klimaschutzmanagerinnen und Klima- schutzmanager,  sowie Anschlussvor- haben und Anträge zur Realisierung von Energieeinsparmodellen können das ganze Jahr über gestellt werden.

Die Anträge werden über den Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht.
 

Gefördert werden :
 - Kommunen und Zusammenschlüsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden.
 - Eingeschränkt antragsberechtigt sind:
       öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Schulen und Kindertagesstätten beziehungsweise deren Träger,
       öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen beziehungsweise deren Träger,
       Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus,
       kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft,
       Werkstätten für behinderte Menschen,
       Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen,
       kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften und ausgewählte Unternehmen.

 

Einstiegsberatung:
Ziel der Einstiegsberatung ist es, Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengage- ments stehen, einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz zu erleichtern. Im Fokus steht dabei ein übergreifender Beratungsansatz, der sämtliche klimaschutzrelevanten Bereiche betrachtet. Mit der Einstiegsberatung sollen Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung aufgezeigt werden, mit deren Umsetzung sofort begonnen werden kann.
Im ersten Schritt der Beratung analysiert ein Experte Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten in der Kommune. Dafür benennt die Kommune einen lokalen Ansprechpartner, der den Berater unterstützt und Informationen zur Verfügung stellt. Anschließend werden Optimierungspotenziale aufgezeigt und gemeinsam mit der Kommune erste Klimaschutzziele festgelegt. Ergebnis der Beratung ist ein erster, grober Maßnahmenplan, der auch einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen enthält. Darüber hinaus wird die Kommune beraten, wie sie den Erfolg ihrer Maßnahmen messen kann, zum Beispiel mit einer Energie- und Treibhausgasbilanz oder mit einem Controlling-Konzept.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Beratertage – mindestens fünf dieser Tage müssen dabei vor Ort in der Kommune stattfinden.     Seitenanfang

Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten
Klimaschutzkonzepte sind die Grundlage für eine langfristig angelegte Klimaschutzpolitik, die auf kommunaler Ebene angestrebt wird. Sie enthalten eine Bestandsaufnahme der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen, Potenzialberechnungen zur Emissionsminderung, konkrete Einsparziele und Maßnahmenkataloge.
Es wird unterschieden zwischen integrierten Klimaschutzkonzepten, die alle relevanten Handlungsfelder der Klimaschutzpolitik erfassen, und Klimaschutzteilkonzepten, die sich auf einen einzelnen klimarelevanten Bereich beziehen.
Die Projektanträge für die Erstellung dieser Konzepte durch fachkundige Dritte sollen sich auf größere räumliche Einheiten beziehen, sodass die Förderung mindestens 10.000 Euro beträgt.
Kleine Kommunen können sich zusammenschließen, um diesen Vorhabenumfang zu erreichen. Für Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern bietet die Kommunalrichtlinie angepasste Förderbedingungen.      Seitenanfang

Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager
Kommunen oder Einrichtungen, die bereits über ein Klimaschutz(teil)konzept verfügen, können die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die Umsetzung ihrer Konzepte beantragen. In diesem Fall bezuschusst das Bundesumweltministerium die Personalkosten von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern, die im Rahmen der Konzeptumsetzung zusätzlich eingestellt werden. Auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Prozessunterstützung sind zuwendungsfähig.
Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager sind die strategische und zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Klimaschutzes in der Kommune: Sie bereiten die Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen vor, begleiten diese, organisieren den Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure und initiieren die Weiterentwicklung. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass ein Beschluss zur Umsetzung eines maximal drei Jahre alten Klimaschutz(teil)konzeptes vorliegt. Der Zeitraum der Stellenförderung beträgt drei Jahre für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes und zwei Jahre für die eines Teilkonzeptes. Im Rahmen eines Anschlussvorhabens ist eine Verlängerung des Vertrages möglich.      Seitenanfang
 

Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen & Kitas durch Klimaschutzmanagerinnen & Klimaschutzmanager
Im Rahmen des Klimaschutzmanagements für Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) werden Bildungsträger bei der Initiierung und Realisierung von Energiesparmodellen unterstützt. Vermindern die Akteure an ihren Schulen oder Kitas die Treibhausgasemissionen durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme, erhalten sie zum Beispiel nach dem Beteiligungsprämiensystem einen prozentualen Anteil der Energiekosteneinsparung zur freien Verfügung. So können Kommunen ihre Schulen und Kitas durch eine finanzielle Beteiligung an den gesparten Energiekosten zur aktiven Mitarbeit beim Klimaschutz motivieren.
Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager führen Schulungen durch und fördern die Vernetzung der verschiedenen Akteure. Im Vordergrund der Tätigkeit steht die koordinierende Funktion. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für fachkundige Dritte oder zu diesem Zweck eingestelltes Fachpersonal.
Als Fördervoraussetzung für das Klimaschutzmanagement gilt die Einführung oder Weiterführung eines der bereits bestehenden Energiesparmodelle. Darunter fallen:
•  das Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung der Nutzer in Schulen/Kitas (fifty-fifty oder ähnliche Verteilung),
•  das Budgetierungsmodell mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten in der Schule/Kita,
•  das Prämiensystem mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer in Schulen/Kitas (Aktivitätsprämiensystem).     Seitenanfang

investive Klimaschutzmaßnahmen
Folgende investive Klimaschutzmaßnahmen, die kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen führen, werden gefördert:
 - der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der
   Sanierung von Innen- und Halleneleuchtung,
 - die Nachrüstung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte in Nichtwohngebäuden.
 
Im Bereich „Nachhaltige Mobilität“ werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen gefördert. Dazu zählen:
 -  die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen,
 - die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr,
 - Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze und die Einrichtung von
    Radabstellanlagen.
Des Weiteren wird der Technologieeinsatz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien gefördert.        Seitenanfang
 

Es gibt weitere Fördermöglichkeiten z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für:

 - Energieeffizienz im Quartier: Förderung von Konzepten, Management und Maßnahmen (432)
 - IKK/IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201/202)
 - IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung (215)
 - IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (218)

 

Quelle: Flyer des BMUB

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