Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (WE) müssen Bedarfsausweise ausgestellt werden, es sei denn der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt oder sie sind später mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 77 ertüchtigt worden (z.B. durch Dämmung, neue Fenster, neue Heizung).
Bei gemischt genutzten Gebäuden, z.B. Wohngebäude mit mehr als 10 % Gewerbe müssen Ausweise für den Wohn- bereich und für den Nichtwohnbereich (Gewerbe) ausgestellt werden. Das gilt nicht für wohnähnliche Nutzungen.
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