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Dipl. Ing. G. Krüßmann

Ingenieurbüro für Umwelt- ,  Solar-  und Energietechnik

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Energieausweise

Bei Vernietungen, Verpachtungen und Verkäufen von beheizten  Gebäuden oder Gebäudeteilen wird ein Energieausweis gemäß derzeit gültiger Energieeinsparverordnung  - EnEV  benötigt. Die Energieausweise müssen den Interessenten vorgelegt werden und schon in Immobilienannoncen müssen Angaben aus dem Energieausweis angegeben werden. Schnell und zuverlässig stellen wir gültige Energieausweise nach EnEV  aus. Vor-Ort-Termine können ggf.  schnell und zügig vereinbart und durchgeführt werden.Rufen Sie uns unter 030-37595495 an
 oder mailen Sie uns an use@use-solar.de.

Es kann unterschieden werden in:

1) Energieausweise für Wohngebäude
         (z.B. Wohnbereiche, Ein- und Mehrfamilienhäuser)
   

2) Energieausweise für Nichtwohngebäude
         (z.B. Betriebsgebäude, öffentliche Gebäude,  Bürogebäude,)
          Kitas, Schulen, Gewerbeimmobilien)
 

    

   a) Energieausweise auf Grundlage
      des Energieverbrauchs

         (aus dem Verbrauch der letzten drei Jahre ermittelt)
   
  b) Energieausweise auf Grundlage
      des Energiebedarfs

         (nach dem Bedarf aus der Hüllfläche und der Haustechnik
          nach DIN 4108/4701 oder nach VDI 18599 berechnet)       


Wir stellen zügig alle Arten von Energieausweisen nach  gültiger EnEV  für Sie zu günstigen Preisen aus.
Sie erreichen uns unter :

                                                          Tel: 030 - 37595495     mail:  use@use-solar.de

 

Muster von Energieausweisen von BMUB /  dena:

dena Energieausweis Seite 2
dena Energieausweis Seite 3

                          Verbrauchsausweis
   Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden benötigt:
 
- Verbrauchsdaten der letzten 3-4 Jahre lückenlos
 - Angaben zum Leerstand, Flächen und Zeiten
 - Baujahre Gebäude und Heizanlage, ggf. mehrere
 - Nutzfläche oder Wohnfläche
 - beheizter Keller vorhanden?

 

                         Bedarfsausweis
   Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden benötigt:
 
 - Pläne, Grundrisse und Schnitte
 - Schornsteinfegerprotokoll
 - Baubeschreibung, Baunterlagen wenn vorhanden
 - Vor-Ort-Termin mit Besichtigung

 

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (WE) müssen Bedarfsausweise ausgestellt werden, es sei denn der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt oder sie sind später mindestens auf das Anforderungsniveau  der Wärmeschutzverordnung 77 ertüchtigt worden (z.B. durch Dämmung, neue Fenster, neue Heizung).

Bei gemischt genutzten Gebäuden, z.B. Wohngebäude mit mehr als 10 % Gewerbe müssen Ausweise für den Wohnbereich und für den Nichtwohnbereich (Gewerbe) ausgestellt werden. Das gilt nicht für wohnähnliche Nutzungen.

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