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Bei Vernietungen, Verpachtungen und Verkäufen von beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen wird ein Energieausweis gemäß derzeit gültiger Energieeinsparverordnung - EnEV benötigt. Die Energieausweise müssen den Interessenten vorgelegt werden und schon in Immobilienannoncen müssen Angaben aus dem Energieausweis angegeben werden. Schnell und zuverlässig stellen wir gültige Energieausweise nach EnEV aus. Vor-Ort-Termine können ggf. schnell und zügig vereinbart und durchgeführt werden.Rufen Sie uns unter 030-37595495 an |
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Muster von Energieausweisen von BMUB / dena: |
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Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (WE) müssen Bedarfsausweise ausgestellt werden, es sei denn der Bauantrag wurde nach dem 1.11.1977 gestellt oder sie sind später mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 77 ertüchtigt worden (z.B. durch Dämmung, neue Fenster, neue Heizung). Bei gemischt genutzten Gebäuden, z.B. Wohngebäude mit mehr als 10 % Gewerbe müssen Ausweise für den Wohnbereich und für den Nichtwohnbereich (Gewerbe) ausgestellt werden. Das gilt nicht für wohnähnliche Nutzungen. |
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