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Dipl. Ing. G. Krüßmann

Ingenieurbüro für Umwelt- ,  Solar-  und Energietechnik

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Alternat.Verfahren

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind auch kostengünstigere alternative Verfahren zum Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems /EMS) zugelassen.  Diese müssen dann dem §3 und der Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) entsprechen und können als EMS-Nachweis dienen.

  a) Alternatives Tabellenverfahren nach SpaEfv Anlage 2:

  1) Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger gemäß Tabelle in Anlage 2
  2) Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
  3) Bewertung der Einsparpotentiale  ( interne Verzinsung, Amortisationszeit)
  4) Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang
      mit den Ergebnissen
 

 b) Ernennung eines Energiebeauftragten des Unternehmens

  Ernennung einer natürlichen oder juristischen Person zum Energiebeauftragten des
  Unternehmens mit der Verantwortung für die Systemeinführung des Energiemanage-
  mentsystems. Zusätzlich muss das Unternehmen erklären, dass der/die Energie-
  beauftragte die nötigen Befugnisse zur Erfassung der Daten und der Durchführung hat.
 

Sollte eine Befreiung oder Ermäßigung von Abgaben möglich sein und gewünscht werden, so müsste nach Vorliegen der Mindestvoraussetzungen, dem Einführen eines EMS z.B. mit obigen Tabellenverfahren nach SpaEfV Analge 2 zusätzlich eine Testierung durch eine/n externe/n akkreditierte/n Zertifikator/in erfolgen, was zusätzliche Kosten verursacht..

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