|
|
|
|
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind auch kostengünstigere alternative Verfahren zum Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems /EMS) zugelassen. Diese müssen dann dem §3 und der Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) entsprechen und können als EMS-Nachweis dienen. |
|||||||||
a) Alternatives Tabellenverfahren nach SpaEfv Anlage 2: |
|||||||||
1) Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger gemäß Tabelle in Anlage 2 |
|||||||||
b) Ernennung eines Energiebeauftragten des Unternehmens |
|||||||||
Ernennung einer natürlichen oder juristischen Person zum Energiebeauftragten des |
|||||||||
Sollte eine Befreiung oder Ermäßigung von Abgaben möglich sein und gewünscht werden, so müsste nach Vorliegen der Mindestvoraussetzungen, dem Einführen eines EMS z.B. mit obigen Tabellenverfahren nach SpaEfV Analge 2 zusätzlich eine Testierung durch eine/n externe/n akkreditierte/n Zertifikator/in erfolgen, was zusätzliche Kosten verursacht.. |
USE | Energie- ausweise | Energie- beratung | Energie- audit | KMU DIN EN 16247 | Alternative Verfahren | Klima- schutz | Solar- technik | Info | Impressum Kontakt | . | |